Förderung der Zusammenarbeit im Ländlichen Raum ( VwV -Zusammenarbeit)
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Akteure aus der Land-, Forst- oder Ernährungswirtschaft oder des Garten-/Weinbaus ein innovatives Kooperationsprojekt zur Verbesserung der Produktivität und Nachhaltigkeit planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens rechtsfähige Operationelle Gruppen (OGs) sowie rechtsfähige Projektträger (natürliche und juristische Personen) mit Sitz oder Niederlassung in Baden-Württemberg. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre OG besteht aus mindestens 2 Mitgliedern aus den folgenden Bereichen: Unternehmen der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaues, des Weinbaus und der Forstwirtschaft, Unternehmen des vor- und nachgelagerten Bereichs der Land- und Ernährungswirtschaft, des Gartenbaus, des Weinbaus und der Forstwirtschaft, Beratungsunternehmen und -organisationen, Verbände, Vereine, Nichtregierungsorganisationen, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen, öffentliche Einrichtungen. Für Ihr Projekt einer OG der Europäischen Innovationspartnerschaft (EIP) finden Sie innovative Lösungen für praktische land- und forstwirtschaftliche Fragen und Problemstellungen, die sich auf folgende Themenfelder konzentrieren: Schutz begrenzter Ressourcen, zum Beispiel Boden und Wasser, Auswirkungen des Klimawandels und die Anpassung der landwirtschaftlichen Produktion an den Klimawandel, Ernährungssicherheit, im Besonderen der gesamte Bereich der Produktion tierischer Lebensmittel und die Herausforderung, diese am Tierwohl auszurichten. Ihr Pilotvorhaben außerhalb von OGs der EIP führen Sie in Baden-Württemberg durch. Sie treffen mit allen Mitgliedern eine Kooperationsvereinbarung. Ihr Projekt hat Potenzial für Innovation und ist zur Antragsstellung in der Projektbeschreibung hinreichend konkretisiert. Von der Förderung ausgeschlossen sind Grundlagenforschung und alleinstehende Forschungsvorhaben, bestehende Cluster und Netzwerke, die in der Cluster-Datenbank Baden-Württemberg eingetragen sind, OGs oder rechtsfähige Projektträger in Schwierigkeiten, OGs oder rechtsfähige Projektträger, die einer Rückforderungsanordnung der EU nicht Folge geleistet haben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.