Förderung der wirtschaftsnahen Infrastruktur
Land
Saarland · LandesförderungRegionalfoerderungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Gemeinde oder Gemeindeverband des Saarlands Infrastrukturmaßnahmen wie den Bau von Gewerbegebieten, Verkehrswegen, Häfen oder anderes planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, aber auch juristische und natürliche Personen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie führen das Projekt im Saarland durch. Ihre Infrastrukturmaßnahme erfüllt die erforderlichen planungs-, bau- oder immissionsschutzrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen. Bei Infrastrukturvorhaben sind Sie über die begünstigten Grundstücksflächen verfügungsberechtigt. Die Gesamtfinanzierung des Vorhabens ist gesichert. Bei Infrastrukturmaßnahmen nutzen Sie das geförderte Projekt für mindestens 15 Jahre entsprechend dem Zuwendungszweck. Sie belegen die geförderten Flächen in nennenswertem Umfang mit Betrieben, die einen Primäreffekt haben oder erwarten lassen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.