Fördermelder

Förderung der Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe (FRL Weiterentwicklung)

Land

Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen planen, die die Kinder- und Jugendhilfe verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind anerkannte Träger der freien Jugendhilfe und örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Bei einem Vorhaben von landesweiter Bedeutung müssen Sie erfolgreich an einem Auswahlverfahren des Landesjugendamtes teilgenommen haben. Bei Vorhaben mit regionalem Bezug oder eines Projekts in den Bereichen des Kinderschutzes, der Demokratiebildung und der Verbesserung der Beteiligung an der Gestaltung des Gemeinwesens müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: Sie müssen ein fachlich fundiertes Konzept vorlegen. Der örtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe muss Ihr Vorhaben befürworten. Sie müssen mit dem Landesjugendamt eine Kooperationsvereinbarung schließen. Sie und Ihre Projektpartner müssen sich angemessen an der Finanzierung des Projektes beteiligen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.