Fördermelder

Förderung der Waldwirtschaft (Fördergrundsätze Wald)

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Ihre Waldflächen umweltfreundlich und nachhaltig bewirtschaften, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens natürliche und juristische Personen des Privatrechts und des öffentlichen Rechts als Besitzerinne oder Besitzer von forstwirtschaftlichen Flächen sowie anerkannte forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse und ihnen gleichgestellte Zusammenschlüsse. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Grundsätzlich gelten die Bestimmungen des GAK -Rahmenplans Förderbereich 5 ?Forsten? und der verschiedenen Maßnahmengruppen ? mit spezifischen Einschränkungen oder Ergänzungen je nach Art Ihres Vorhabens. Ihre Waldfläche muss in Rheinland-Pfalz liegen und darf Ihnen nicht zum Zweck des Naturschutzes unentgeltlich übertragen worden sein. Ihre Maßnahmen müssen den Grundsätzen der ordnungsgemäßen Forstwirtschaft entsprechen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.