Fördermelder

Förderung der Verkehrserziehung und -aufklärung zur Hebung der Verkehrssicherheit

Land

Sachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Vorhaben zur Verkehrserziehung und -aufklärung in Sachsen umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind gemeinnützige Vereine und freie Träger, die Maßnahmen zur Erhöhung der Verkehrssicherheit durchführen, mit Sitz und Tätigkeitsbereich in Sachsen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit landesweiter Durchführung müssen Sie an allen Verkehrsarten und Verkehrsteilnehmern im Hinblick auf die präventive Verkehrserziehung ausrichten. Ihr Vorhaben der Verkehrserziehung und -aufklärung mit regionaler Durchführung müssen Sie insbesondere an den Hauptrisikogruppen und den Hauptunfallursachen ausrichten. Für Ihr Vorhaben der Beschaffung und Einrichtung von Verkehrsschulen muss ein sachliches Bedürfnis bestehen. Die Auslastung einer stationären Jugendverkehrsschule muss mit einer Auslastung in den Ballungsgebieten Chemnitz, Dresden und Leipzig mit ungefähr 1.200 zu schulenden Kindern sowie in allen übrigen Gebieten mit ungefähr 500 zu schulenden Kindern gesichert sein. Verkehrsschulen müssen instand gehalten und gemeinnützig betrieben werden.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.