Fördermelder

Förderung der Tierzucht

Land

Thüringen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen im Bereich der Tierzucht planen, um die Wettbewerbsfähigkeit der tierischen Erzeugung zu erhalten und zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Thüringer Zuchtorganisationen, die ihre Zuchtprogramme in Thüringen durchführen. Sie geben die Fördermittel weiter an Tierzüchterinnen und Tierzüchter von Rindern, Schafen, Ziegen und Pferden, die Mitglied in einer Thüringer Zuchtorganisation sind und mindestens ein in einem Zuchtbuch eingetragenes Zuchttier halten (auch Hobbytierhalterinnen und -tierhalter), sowie kleinste, kleine und mittlere Unternehmen ( KMU ) gemäß KMU -Definition der EU , die Tiere züchten, Hobbytierhalterinnen und -tierhalter ohne wirtschaftliche Tätigkeit. Im Fall der Organisation und Durchführung von Tierschauen im Freistaat Thüringen sind anerkannte Zuchtorganisationen, berufsständische Vertretungen sowie sonstige Veranstalter von Landwirtschaftsmessen und Tierschauen in Thüringen antragsberechtigt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen das Zuchtbuch ordnungsgemäß führen. Wenn Sie Leistungs- und Qualitätsprüfungen sowie Zuchtwertfeststellungen im Rahmen von Zuchtprogrammen durchführen, müssen die zu prüfenden Tiere im Zuchtbuch einer in Thüringen anerkannten Zuchtorganisation eingetragen sein. Leistungs- und Qualitätsprüfungen müssen Sie auf Grundlage der entsprechenden Verordnungen durchführen. Auf Tierschauen sorgen Sie für die Präsentation von Zuchttieren und die Durchführung eines tierzüchterischen Wettbewerbs. Von der Förderung ausgeschlossen sind Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.