Förderung der Teilnahme junger innovativer Unternehmen an internationalen Leitmessen in Deutschland ( Young Innovators )
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als junges, innovatives Unternehmen Ihre neu entwickelten Produkte und Verfahren an einem Gemeinschaftsstand auf einer internationalen Leitmesse in Deutschland vermarkten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige innovative Unternehmen aus Industrie, Handwerk oder technologieorientierten Dienstleistungsbereichen gemäß KMU -Definition der EU , die Sitz und Geschäftsbetrieb in Deutschland haben, eine kleines Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU sind und jünger als 10 Jahre sind. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Unternehmen zeichnet sich durch die Neuentwicklung oder Verbesserung von Produkten und Dienstleistungen sowie deren Markteinführung aus. Die Verbesserungen unterscheiden sich vom bisherigen Angebot. Der Gemeinschaftsstand muss vom Messeveranstalter organisiert werden und für mindestens 10 ausstellende Unternehmen eine geförderte Standfläche zwischen 6 und 15 Quadratmetern pro Unternehmen umfassen. Nicht gefördert werden Consulting-Unternehmen, Marketing-Unternehmen, Research-Anbieter sowie Unternehmen, an denen Religionsgemeinschaften oder juristische Personen des öffentlichen Rechts mit Mehrheit beteiligt sind.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.