Fördermelder

Förderung der Teilhabe von Menschen mit Beeinträchtigungen durch die Entwicklung eines örtlichen Teilhabemanagements aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds Plus des Landes Sachsen-Anhalt für die Förderperiode 2021 bis 2027 (Richtlinie Örtliches Teilhabemanagement)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Kommune die Umsetzung eines örtlichen Teilhabemanagements planen, um einen inklusiven Sozialraum für Menschen mit Beeinträchtigungen zu schaffen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Landkreise, kreisfreie Städte und kreisangehörige Kommunen in Sachsen-Anhalt. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Projekte, für die Sie eine Förderung beantragen, müssen sich in regionale Strategien zur Gewährleistung sozialer Inklusion eingliedern und sinnvoll mit bestehenden Inklusionsprojekten verzahnt und vernetzt sein. Teilhabemanagerinnen und Teilhabemanager müssen normalerweise mindestens einen Bachelor-Abschluss vorweisen, möglichst in einer sozial-, geistes- oder erziehungswissenschaftlichen oder heil- oder sozialpädagogischen Fachrichtung. Beantragen Sie Mittel für die Einstellung von mehr als einer Teilhabemanagerin oder einem Teilhabemanager, soll mindestens eine Teilhabemanagerin oder ein Teilhabemanager für die Einstellung vorgesehen werden, die oder der wesentlich in der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt ist. Der geografische Wirkungsbereich der Projekte soll sich auf Sie als antragstellende Kommune beziehen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.