Förderung der Teilhabe und Unterstützung älterer Menschen (RL Ältere Menschen)
Land
Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben planen, die die Wirkung der demografischen Entwicklung abmildern und die Lebenslagen älterer Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind als Projektträger für die Alltagsbegleitung: gemeinnützige Vereine oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung, kommunale Gebietskörperschaften, Kirchengemeinden, Genossenschaften und Stiftungen, für Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren und für regionale Pflegebudgets: die Landkreise und kreisfreien Städte, als Projektträger für überregionale Projekte und Interessenvertretungen: gemeinnützige, überregionale Vereine und Verbände und bei Modellvorhaben: natürliche und juristische Personen. Sie müssen das Vorhaben auf dem Gebiet des Freistaates Sachsen umsetzen. Alltagsbegleiterinnen/Alltagsbegleiter und die zu begleitenden Menschen müssen ihren Wohnsitz im Freistaat Sachsen haben. Förderfähige Pflegekoordinatorinnen/Pflegekoordinatoren müssen über einen geeigneten Abschluss, entsprechende fachliche Qualifikationen und über einschlägige Berufserfahrungen im Pflege- oder Sozialbereich verfügen. Für regionale Pflegebudgets müssen Sie ein Projektkonzept vorlegen, in dem Sie die geplante Verwendung des Pflegebudgets darstellen. Für überregionale Projekte und Interessenvertretungen müssen Sie eine Projektbeschreibung sowie eine Aufstellung der notwendigen Personal- und Sachausgaben einreichen. Eine Förderung von Modellvorhaben können Sie nur auf der Grundlage von themenspezifischen Förderbekanntmachungen beantragen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.