Förderung der technischen und ökologischen Modernisierung der kleinen Wasserkraft
Land
Baden-Württemberg · LandesförderungProduzierendes GewerbeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie eine kleine Wasserkraftanlage oder ein Querbauwerk besitzen oder betreiben und Modernisierungsmaßnahmen planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts als Eigentümerin und Eigentümer oder rechtmäßige Betreiberin und rechtmäßiger Betreiber von Wasserkraftanlagen oder Querbauwerken. Als Unternehmen müssen Sie die Kriterien der KMU -Definition der EU erfüllen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Anlage muss eine Leistung von mindestens 100 kW und weniger als 1.000 kW erzeugen. Für Altfälle gilt eine Leistung von 40 kW oder mehr. Für Ihr Vorhaben muss eine wasserrechtliche Zulassung der unteren Wasserbehörde vorliegen. Sie müssen Ihr Vorhaben im Jahr der Bewilligung beginnen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.