Fördermelder

Förderung der sozialen Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmebehörde Niedersachsen

Land

Niedersachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Niedersachsen die soziale Betreuung und Beratung von Bewohnerinnen und Bewohnern in der Landesaufnahmestelle übernehmen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind gemeinnützige juristische Personen des privaten Rechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Beratung und Betreuung der Bewohnerinnen und Bewohner der Landesaufnahmebehöde muss zu Ihren Aufgaben gehören. Sie müssen als Antragstellerin oder Antragsteller angemessene Eigenleistungen erbringen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.