Fördermelder

Förderung der sozialen Beratung, Betreuung und Integration von Menschen mit Migrationsgeschichte (Beratungs- und Integrationsrichtlinie ? BIR)

Land

Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur integrationsspezifischen Beratung und Integrationsbegleitung von dauerhaft bleibeberechtigten Menschen mit Migrationsgeschichte und von Asylbewerberinnen und Asylbewerbern anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens rechtsfähige Träger der freien Wohlfahrtspflege auf Landesebene, die Landkreise beziehungsweise kreisfreien Städte in Bayern sowie unterrichtende Lehrkräfte. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre in der Flüchtlings- und Integrationsberatung eingesetzte Beratungskraft ist für die Aufgaben ausreichend fachlich qualifiziert. Ihre Lehrkräfte der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung belegen ihre Eignung durch ihre derzeitige oder frühere Tätigkeit sowie ein entsprechendes Führungszeugnis; die Teilnehmenden müssen wegen erheblicher Sprachdefizite die Voraussetzungen für den Besuch einer Deutschklasse oder einer Maßnahme aus DeutschPLUS an einer bayerischen allgemeinbildenden Schule zwischen der 1. und der 10. Jahrgangsstufe erfüllen und eine entsprechende Bestätigung der Schule über den Bedarf der außerschulischen Hausaufgabenhilfe mit Schwerpunkt Deutschförderung vorlegen. Hauptamtliche Integrationslotsinnen und -lotsen müssen über eigene Erfahrungen im Bereich der ehrenamtlichen Tätigkeit, der Freiwilligenkoordination sowie in der Betreuung von Menschen mit Migrationsgeschichte verfügen. Bei der Flüchtlings- und Integrationsberatung, bei besonderen Maßnahmen sowie bei der Förderung von hauptamtlichen Integrationslotsinnen und -lotsen müssen Sie als Antragstellerin und Antragsteller einen Eigenanteil von mindestens 10 Prozent der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben aufbringen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.