Förderung der Sommerweidehaltung
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Landwirtin oder Landwirt Mehrausgaben durch die Sommerweidehaltung Ihrer Milchkühe und Färsen haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Landwirtinnen und Landwirte mit Betriebssitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen für alle Tiere der beantragten Weidegruppen im Zeitraum vom 16.5. bis zum 15.10., wenn Krankheit, Besamung, anstehende Kalbung (maximal 14 Tage) oder extreme Wettersituationen dem nicht entgegenstehen, täglichen Weidegang mit freiem Zugang zu einer Tränkevorrichtung gewährleisten. Sie müssen die Maßnahme für alle Tiere der beantragten Weidegruppen, einschließlich gegebenenfalls vorhandenem Pensionsvieh, in allen Betriebsstätten vollständig durchführen. Ihren Tieren muss eine Beweidungsfläche mindestens 0,15 Hektar je Großvieheinheit (GVE) zur Verfügung stehen. Die Beweidungsflächen für die von Ihnen beantragten Weidegruppen müssen in Nordrhein-Westfalen oder, wenn Ihr Betriebssitz unmittelbar an ein anderes Bundesland angrenzt, in diesem angrenzenden Bundesland liegen. Sie müssen für die beantragten Weidegruppen die Beweidungsflächen jeweils getrennt nachweisen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.