Förderung der Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege (SächsKitaQualiRL)
Land
Sachsen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die Kinderbetreuung zu verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind je nach Art des Vorhabens: kommunale Gebietskörperschaften und Träger der freien Jugendhilfe, freie Träger von Kindertageseinrichtungen und deren Verbände, Träger von Kindertageseinrichtungen sowie rechtsfähige Vereine und kommunale Gebietskörperschaften, die auf dem Gebiet der Kindertagespflege tätig sind, und kommunale oder rechtsfähige freie Träger, die im Bereich der Fortbildung auf dem Gebiet der Kindertagesbetreuung tätig sind. Die Voraussetzungen für die Förderung richten sich nach der Art Ihres Vorhabens. In der Regel müssen Sie ein fachlich begründetes Konzept vorlegen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.