Fördermelder

Förderung der Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit im Wandel der Arbeitswelt

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie im Bereich Arbeitsschutz und Gesundheit in der Arbeitswelt arbeiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts: Kommunen (Städte, Landkreise und Gemeinden), gemeinnützige Träger, Unternehmen, Bildungsträger, Forschungseinrichtungen oder Verbände. Weitere Voraussetzungen: Antragstellende benötigen Ihren Sitz in Deutschland. Sie als Antragstellende können Ihre fachlich-inhaltliche und administrative Befähigung zur Durchführung eines Vorhabens nachweisen. Sie zielen mit Ihrem Projekt auf eine Bedeutungszunahme des Arbeitsschutzes und eine Verbesserung der Arbeitsschutzorganisation in den Betrieben ab und tragen die Relevanz des Arbeitsschutzes in neue Akteursgruppen hinein. Sie entwicklen Lösungen mit Vorbildcharakter für andere Betriebe und über Branchen hinweg. Ihr Projekt kann sachgerecht und systematisch evaluiert werden. Sie können eine schriftliche Zustimmung von einer Arbeitgeber- und einer Arbeitnehmervertretung (Sozialpartner oder Betriebsparteien) vorlegen. Von der Förderung ausgeschlossen sind Maßnahmen, die zu den Pflichtaufgaben der Antragstellenden gehören beziehungsweise für die es bereits gesetzliche oder sonstige öffentlich-rechtliche Finanzierungsregelungen gibt.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.