Förderung der Sediment-Beseitigung in gewerblichen Häfen und Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee
Land
Schleswig-Holstein · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Das Land Schleswig-Holstein gewährt Zuwendungen aus Landesmitteln für die Förderung von Sediment-Beseitigung im Rahmen von Unterhaltungsmaßnahmen in gewerblichen Häfen und an betrieblich erforderlichen Anlegern oder in Sportboothäfen im schleswig-holsteinischen Bereich der Nordsee.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Zuwendungsempfängerinnen beziehungsweise Zuwendungsempfänger sind einzelne oder mehrere juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, die förderfähige gewerbliche Häfen, betrieblich erforderliche Anleger und/oder Sportboothäfen im Geltungsbereich des Landesrechts betreiben oder die Unterhaltungslast für diese Anlagen im Geltungsbereich des Landesrechts tragen. Zuwendungsfähig sind Hafenbetreiber beziehungsweise Sportboothafenbetreiber mit Sitz im Land Schleswig-Holstein. Sportboothafenbetreiber mit Sitz außerhalb von Schleswig-Holstein sind antragsberechtigt, wenn sich deren Sportboothafen, in dem die Fördermaßnahme umgesetzt werden soll, in Schleswig-Holstein befindet.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.