Förderung der regionalen Entwicklung ? Regionale Innovationscluster (Clusternetzwerke)
Land
Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie die regionale und überregionale Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und wirtschaftsnahen Einrichtungen in Clusternetzwerken stärken, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind für die Vorbereitungsphase wirtschaftsnahe Einrichtungen oder kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die den Aufbau eines Clusternetzwerkes beabsichtigen, für die weiteren Phasen die Clustermanagement-Organisationen eines Clusternetzwerks. Clustermanagement-Organisationen können rechtsfähige Clusternetzwerke, juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts, kleine und mittlere Unternehmen und rechtsfähige Forschungs- und Anwendungseinrichtungen sein, wenn sie das Clusternetzwerk betreiben. Mitglieder von Clusternetzwerken können Sie zum Beispiel als Unternehmen, wirtschaftsnahe Einrichtung, Forschungseinrichtung, Hochschule oder sonstige regionale Akteurin oder sonstiger regionaler Akteur sein. Die Förderung von regionale Innovationsclustern ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Besonders gefördert werden Clusternetzwerke, deren überwiegender Teil der Mitglieder ihren Sitz oder eine Betriebsstätte in den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur? und in den Vorranggebieten des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung hat oder deren Clustermanagement-Organisation ihren Sitz oder ihre Betriebsstätte in einem dieser Gebiete hat. Für die jeweiligen Entwicklungsphasen der Clusternetzwerke müssen Sie die besonderen Voraussetzungen beachten. Betriebliche Aufwendungen von beteiligten Unternehmen sind von der Förderung ausgeschlossen. Bitte beachten Sie die Allgemeinen Förderbestimmungen zur Förderung der regionalen Entwicklung.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.