Förderung der Radverkehrsinfrastruktur durch das Sonderprogramm Stadt und Land
Land
Niedersachsen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie das Radverkehrssystem in Ihrer Kommune ausbauen und verbessern wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Städte, Gemeinden, Samtgemeinden, Landkreise und die Region Hannover. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihre Investition muss die Attraktivität und Sicherheit der Radinfrastruktur erhöhen. Die Investition muss einen Beitrag zur Schaffung durchgängiger Netze leisten und Sie müssen sie mindestens entsprechend den bundesweit anerkannten technischen Regelwerken planen und umsetzen (begründete Ausnahmen sind für kurze Streckenabschnitte möglich). Sie müssen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten. Ihr Vorhaben muss eine eigene Verkehrsbedeutung besonders für Berufs- oder Alltagsverkehre haben und insgesamt eine positive Prognose hinsichtlich des Verlagerungspotenziales vom Kfz auf das Fahrrad aufweisen. Sie müssen die Investition im Rahmen eines integrierten Verkehrskonzeptes oder mindestens eines Radverkehrskonzeptes oder Radnetzes planen und umsetzen und die Investition darf nicht ausschließlich touristischen Verkehren dienen. Sie müssen sicherstellen, dass die Infrastruktur dauerhaft, verkehrssicher und nachhaltig ? einschließlich Winterdienst ? durch die Träger der Straßenbaulast betrieben und unterhalten werden kann und immer öffentlich zugänglich ist. Wenn Sie mehr als 100.000 EUR investieren, müssen Sie Sicherheitsaudits inklusive Stellungnahmen vorlegen. Nicht gefördert werden Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen, Radschnellwege im Sinne der Verwaltungsvereinbarung ?Radschnellwege 2017 bis 2030?, als Vorsteuer abzugsfähige Umsatzsteuer, Eigenleistungen, Finanzierungskosten sowie Verwaltungsausgaben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.