Fördermelder

Förderung der öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtungen

Land

Saarland · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie ein kommunales Investitionsvorhaben planen, um die öffentliche touristische Infrastruktur zu modernisieren und kunden- und marktorientiert zu gestalten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände, juristische Personen, die steuerbegünstigte Zwecke verfolgen, sowie juristische und natürliche Personen, deren Tätigkeit nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet ist. Ihr Vorhaben stimmt mit den Inhalten der Tourismuskonzeption Saarland 2025 überein und ist in das verbindliche Tourismuskonzept der Kommune oder des Landkreises oder des Regionalverbandes eingebettet. Aus dem Tourismuskonzept ergeben sich die Notwendigkeit und der Inhalt der zu fördernden öffentlichen touristischen Infrastruktureinrichtung. Sie weisen spätestens ein Jahr nach Durchführung des Vorhabens ein Zertifikat der Stufe I nach ServiceQualität Deutschland nach. Falls die Kosten Ihres Vorhabens 1.500.000 EUR übersteigen, legen Sie Machbarkeitsstudien oder Gutachten von unabhängigen Dritten vor. Die Finanzierung der touristischen Infrastruktureinrichtung ist gesichert. Ihr Vorhaben erfüllt die erforderlichen planungs-, bau- oder umweltrechtlichen Genehmigungsvoraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.