Förderung der Niederlassung von Ärztinnen und Ärzten im ländlichen Raum
Land
Thüringen · LandesförderungFreie BerufeZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Ärztin oder Arzt eine Praxis im ländlichen Raum eröffnen beziehungsweise übernehmen möchten oder Ihre Praxis barrierefrei gestalten möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Ärztinnen und Ärzte als natürliche Personen, die sich im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung durch Neugründung oder Übernahme einer Praxis niederlassen und/ oder eine Zweig- beziehungsweise Filialpraxis gründen oder übernehmen, sowie Träger von Medizinischen Versorgungszentren, die im Rahmen der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung eine Zweig- beziehungsweise Filialpraxis gründen oder übernehmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie benötigen die Zustimmung des Zulassungsausschusses für Ärzte hinsichtlich der Praxisneugründung oder Übernahme eines Vertragsarztsitzes beziehungsweise die Genehmigung einer Zweig- oder Filialpraxis durch die KVT. Ihre Praxis muss sich in einer Gemeinde des Freistaats Thüringen befinden. Die Gemeinde, in der Sie die Praxis gründen, darf nicht in einem von der Kassenärztlichen Vereinigung Thüringen für die ärztliche Niederlassung gesperrten Planungsbereich liegen. Das ist nicht der Fall, wenn eine in absehbarer Zeit drohende Unterversorgung oder ein festgestellter lokaler Versorgungsbedarf vorliegt. Sie müssen sich verpflichten, die Niederlassung für mindestens 60 Monate aufrechtzuerhalten und dort die ärztliche Tätigkeit in diesem Zeitraum auch tatsächlich auszuüben.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.