Förderung der Nachrüstung von Emissionsminderungseinrichtungen von Binnenschiffen
Bund
Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ihr Binnenschiff nachhaltig modernisieren möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, die als Eigentümer eines Binnenschiffes in einem deutschen Binnenschiffsregister eingetragen sind oder bis zum Abschluss des Antragsverfahrens eingetragen werden. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie nutzen das Schiff gewerblich für die Binnenschifffahrt. Für das Binnenschiff legen Sie eine gültige Fahrtauglichkeitsbescheinigung vor. Die Emissionsminderung können Sie durch eine Herstellererklärung oder durch messtechnische Nachweise einer zertifizierten Prüfstelle belegen oder bei der kombinierten Minderung durch messtechnische Nachweise. Sie nutzen das Binnenschiff nach dem Einbau mindestens 3 Jahre lang zweckgebunden gewerblich (Zweckbindungsfrist). Sie halten die vorgegebenen Grenzwerte für Emissionen ein.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.