Förderung der nachhaltigen Stadtentwicklung ? RiLiSE
Land
Hessen · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Kommune Vorhaben zur nachhaltigen Gestaltung Ihrer Stadtstruktur planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Gemeinden über 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner, Gemeinden über 2.000 bis 6.000 Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht dem Anwendungsbereich der Dorfentwicklung zugeordnet sind, sowie kommunale Zweck- und Planungsverbände. Die Gemeinden können Fördermittel an Dritte weiterleiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Gesamtmaßnahme muss in ein Städtebauförderprogramm aufgenommen worden sein und ihr Gebiet muss abgegrenzt sein. Sie als antragstellende Gemeinde müssen für das jeweilige Gebiet spätestens ein Jahr nach der Aufnahme in das Förderprogramm ein integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept aufstellen, in dem die Ziele, Strategien und Einzelmaßnahmen sowie eine Frist für die Durchführung der Gesamtmaßnahme dargestellt sind. Spätestens ein Jahr nach der Aufnahme in das Förderprogramm müssen Sie eine Steuerungsstruktur aufbauen, in der die erforderlichen stadtplanerischen, sozialen, wirtschaftlichen und ökologischen Kompetenzen vertreten sind. Der Förderzeitraum der Gesamtmaßnahme soll normalerweise 10 Jahre nicht überschreiten. Beachten Sie bitte die für die jeweiligen Vorhaben geltenden Zweckbindungsfristen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.