Förderung der nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebietes Niedersächsische Nordseeküste
Land
Niedersachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur nachhaltigen Entwicklung des Fischwirtschaftsgebiets Niedersächsische Nordseeküste planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind natürliche Personen sowie juristische Personen des öffentlichen und des privaten Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Ihr Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021?2027 im Einklang stehen und nach den jeweils einschlägigen vom EMFAF -Begleitausschuss beschlossenen Auswahlkriterien ausgewählt werden. Sie müssen Ihr Vorhaben im Fischwirtschaftsgebiet Niedersächsische Nordseeküste durchführen. Das sind Landkreis Leer: Gemeinde Jemgum, Landkreis Aurich: Gemeinde Krummhörn, Stadt Norden, Gemeinde Dornum, Landkreis Wittmund: Samtgemeinde Esens, Stadt Wittmund, Landkreis Friesland: Gemeinde Wangerland, Stadt Varel, Landkreis Wesermarsch: Gemeinde Butjadingen, Stadt Brake (Unterweser), sowie Landkreis Cuxhaven: Stadt Cuxhaven, Gemeinde Wurster Nordseeküste. Sie müssen über die notwendige Fachkompetenz verfügen und für das spezifische Vorhaben geeignet sein. Wenn Ihre Maßnahme ausschließlich eine kommerzielle Komponente beinhaltet, müssen Sie die betriebswirtschaftliche Rentabilität Ihres Vorhabens gesichert haben. Sie müssen die Zweckbindungsfristen von 12 Jahren ab Abschlusszahlung für Bauten und bauliche Anlagen sowie von 5 Jahren ab Abschlusszahlung für Maschinen, Einrichtungen, Geräte und sonstige beschaffte Gegenstände beachten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.