Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE-ELER)
Land
Saarland · LandesförderungInfrastrukturZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie die Durchführung von Baumaßnahmen, Dorfentwicklungskonzepten oder anderen Maßnahmen zur Stärkung des Tourismus und dörflichen Lebens im Saarland planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss des Landes bekommen.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Der Zuschuss im Programm ?Förderung der nachhaltigen Dorfentwicklung im Saarland (FRL-DE- ELER )? ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse, Kirchengemeinden als Körperschaften des öffentlichen Rechts, natürliche und juristische Personen sowie Personengemeinschaften des privaten Rechts, Teilnehmergemeinschaften und ihre Zusammenschlüsse nach dem Flurbereinigungsgesetz sowie Wasser- und Bodenverbände und sonstige juristische Personen des öffentlichen Rechts. Die Förderung erfolgt auf Grundlage der geltenden EU -Verordnungen, des Saarländischen Entwicklungsplans für den ländlichen Raum 2014?2020 (SEPL 2014?2020), der Nationalen Rahmenregelung der Bundesrepublik Deutschland für die Entwicklung Ländlicher Räume (NRR) sowie des GAK-Rahmenplans. Sie führen Ihr Vorhaben im ländlichen Raum gemäß SEPL 2014?2020 durch. Sie beginnen mit der Maßnahme nicht vor der Bewilligung. Nicht gefördert werden Gewerke, Leistungen oder Arbeiten eines Vorhabens oder Gebäudes, die bereits in der Vergangenheit aus Mitteln der Dorferneuerung gefördert wurden.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.