Förderung der Küsten- und Hochseefischerei
Land
Niedersachsen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur Stärkung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Kleinstunternehmen, kleine und mittlere Unternehmen gemäß KMU -Definition der EU der Seefischerei, Zusammenschlüsse von Fischerinnen oder Fischern, anerkannte Erzeugerorganisationen, Vereinigungen von Erzeugerorganisationen, Fischereigenossenschaften nach dem Genossenschaftsgesetz, wissenschaftliche, akademische oder technische Stellen oder Einrichtungen, öffentliche Einrichtungen sowie Naturschutzverbände oder andere Nichtregierungsorganisationen in Partnerschaft mit Fischereiunternehmen, mit Zusammenschlüssen von Fischerinnen oder Fischern und/oder mit Erzeugerorganisationen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Zu fördernde Vorhaben müssen mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021?2027 in Einklang stehen und nach den jeweils einschlägigen vom EMFAF -Begleitausschuss beschlossenen Auswahlkriterien ausgewählt worden sein. Beachten Sie bei Vorhaben der Seefischerei bitte: Ihr Unternehmen muss seinen Sitz in Niedersachsen haben und Teil der deutschen Volkswirtschaft sein. Das Fischereifahrzeug muss in einem niedersächsischen Hafen registriert sein und Ihr Unternehmen muss zum Zeitpunkt der Förderung und mindestens bis zum Abschluss der Bindungsfrist einer anerkannten Erzeugerorganisation angehören. Als Betriebsinhaberin oder Betriebsinhaber oder als mit der Geschäftsführung betraute Person müssen Sie zuverlässig im Sinne der Gewerbeordnung sein. Charterinnen oder Charterer von Fischereifahrzeugen erhalten keine Förderung. Für die Kutterfischerei müssen Sie zusätzliche Voraussetzungen beachten. Planen Sie investive Vorhaben, müssen Sie die betriebswirtschaftliche Rentabilität des Vorhabens nachweisen. Bei Vorhaben der Diversifizierung und Gewinnung neuer Einkommensquellen müssen Sie als Fischerin und Fischer für die Entwicklung Ihrer neuen Tätigkeit einen Geschäftsplan vorlegen, über angemessene Berufsqualifikationen verfügen und Ihre Investitionen in Niedersachsen tätigen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.