Fördermelder

Förderung der Klimaanpassung in sozialen Einrichtungen im Rahmen des Programms ?Nationale Klimaanpassung?

Bund

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als soziale Einrichtung Maßnahmen ergreifen, die die akuten klimatischen Belastungen abmildern und auch auf zukünftige klimatische Veränderungen vorbereiten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts sowie Vereine, Verbände, Stiftungen und Unternehmen des Privatrechts. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragstellende sind rechtsfähig und rechtlich selbstständig. Sie dürfen mit Ihrem Projekt noch nicht begonnen haben. Antragstellende müssen einen Bezug zu vulnerablen Personengruppen besitzen und über eine ausreichende personelle sowie finanzielle Kapazität zur Durchführung des Vorhabens verfügen. Sie stellen die Nutzung der investiven Maßnahmen über die gesamte Zweckbindungsfrist sicher und weisen die Wirtschaftlichkeit nach. Ihre Maßnahmen entsprechen den baulichen und technischen Anforderungen. Wenn für Ihr Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt oder bereits eröffnet ist, erhalten Sie keine Förderung. Ebenso von der Förderung ausgeschlossen sind als Antragstellende Bundesländer und deren Einrichtungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.