Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP)
Bund
Bundesweit · BundesweitGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Träger der Jugendhilfe sind und sich im Rahmen des Kinder- und Jugendplans (KJP) für die Kinder- und Jugendhilfe engagieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Förderung erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung der Kinder- und Jugendhilfe durch den Kinder- und Jugendplan des Bundes (KJP) ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie sind Träger der Jugendhilfe. Sie erfüllen die fachlichen Voraussetzungen für die geplante Maßnahme. Ihre Arbeit fördert die Ziele des Grundgesetzes. Sie gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Mittel. Nicht gefördert werden Maßnahmen, die inhaltlich, methodisch und strukturell überwiegend folgenden Zwecken dienen: schulische Bildung, Hochschulstudium, Berufsausbildung außerhalb der Jugendsozialarbeit, Breiten- und Leistungssport, religiöse oder weltanschauliche Erziehung, parteiinterne oder gewerkschaftsinterne Schulung, Erholung, Touristik, agitatorische Ziele, Aufgabenbereiche von binationalen Jugendwerken.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.