Fördermelder

Förderung der Jugendfreiwilligendienste

Land

Brandenburg · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie im Rahmen von Jugendfreiwilligendiensten die Ausbildungs-, Berufs- und die Studierfähigkeit junger Menschen verbessern, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind nach § 10 des Jugendfreiwilligengesetzes zugelassene und in Brandenburg anerkannte Träger von Maßnahmen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen dafür sorgen, dass die Teilnehmenden nach der Bundesrichtlinie zur Förderung der Jugendfreiwilligendienste sozialpädagogisch betreut werden. Bei den Freiwilligen muss es sich um junge Menschen handeln, die ihre Vollzeitschulpflicht erfüllt und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Teilnehmenden müssen zum Zeitpunkt der Maßnahme ihren Wohnsitz im Land Brandenburg haben. Sie müssen eine inhaltliche Vielfalt an Einsatzstellen und Tätigkeitsbereichen unter fachlich qualifizierter Anleitung gewährleisten. Im besten Fall erzielen Sie dadurch eine gezielte Berufs- und Studienorientierung. Sie müssen die Achtung der Grundrechte und die Einhaltung der Charta der Grundrechte der Europäischen Union bei der gesamten Umsetzung der Förderung gewährleisten. Sie müssen den Grundsatz der Gleichstellung der Geschlechter einhalten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.