Förderung der Internationalisierungsbemühungen von kleinen und mittleren Unternehmen ( KMU ) in Bayern ?Go International?
Land
Bayern · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als kleines oder mittleres Unternehmen ( KMU ) oder Handwerksbetrieb neue Märkte im Ausland erschließen und dort eine Marktpräsenz auf- oder ausbauen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU sowie Angehörige der Freien Berufe mit Betriebsstätte in Bayern. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Die Maßnahmen zur Internationalisierung müssen Ihrer Betriebsstätte in Bayern mittel- oder unmittelbar zugutekommen. Sie bekommen die Förderung für die Markterschließung in einem oder 2 neuen Ländern. Der Förderzeitraum beträgt bis zu 12 Monate. Von der Förderung ausgeschlossen sind Weiterentwicklung von Produkten beziehungsweise Dienstleistungen der KMU , KMU , die eine offensichtliche Insolvenzgefährdung aufweisen, Vorhaben, die vor Bestätigung des vollständigen Antragseingangs bereits begonnen wurden, Ausgaben unter anderem für Reisekosten, Bewirtung, Standpersonal bei Messen, Mitgliedsgebühren, Investitionen und laufende Betriebskosten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.