Fördermelder

Förderung der interkommunalen Zusammenarbeit

Land

Bayern · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als bayerische Kommune mit Ihren bayerischen Nachbarkommunen neue Kooperationsprojekte zum Wohl der Bürgerinnen und Bürger planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind kommunale Gebietskörperschaften und deren Zusammenschlüsse in der Rechtsform einer juristischen Person des öffentlichen Rechts sowie die von ihnen geführten Unternehmen und Einrichtungen mit Sitz in Bayern. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Die Zusammenarbeit in den vorgesehenen Aufgabenfeldern muss sich auf wesentliche Bereiche des Verwaltungshandelns beziehen, die mit personellen, strukturellen oder organisatorischen Veränderungen bei den an der Kooperation Beteiligten verbunden sind. Dazu gehören beispielsweise der gemeinsame Betrieb kommunaler Infrastrukturen, die Zusammenarbeit in der Verwaltungsorganisation oder die gemeinsame Erledigung kommunaler Aufgaben. Ihr Kooperationsprojekt hat Vorbildcharakter für das Handlungspotenzial interkommunaler Zusammenarbeit. Sie halten das Kooperationsprojekt nach seiner Einrichtung mindestens 5 Jahre lang aufrecht. Sie können nachweisen, dass Sie durch die Zusammenarbeit personelle und sächliche Ausgaben in den kooperierenden Aufgabenbereichen von mindestens 15 Prozent pro Jahr einsparen. Der Freistaat Bayern fördert ausschließlich neue Kooperationsprojekte.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.