Fördermelder

Förderung der Innovationskompetenz mit gemeinnützigen Industrieforschungseinrichtungen (INNO-KOM)

Bund

Bundesweit · BundesweitForschung Innovation ThemenoffenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in strukturschwachen Regionen eine gemeinnützige, externe Industrieforschungseinrichtung betreiben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige, gemeinnützige Forschungseinrichtungen. Diese dürfen weder Teil einer Hochschule sein noch einer grundfinanzierten Wissenschaftsgemeinschaft mit einer entsprechenden institutionellen Förderung angehören. Die Förderung ist an bestimmte Voraussetzungen geknüpft: Förderfähige Forschungseinrichtungen müssen ihren Sitz oder eine Zweigstelle in einer strukturschwachen Region in Deutschland haben. Diese entsprechen den Fördergebieten der Gemeinschaftsaufgabe ?Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur?. Das geförderte Vorhaben muss in einer strukturschwachen Region in Deutschland durchgeführt werden und sich durch einen hohen Neuheitsgrad sowie ein hohes technisches Risiko auszeichnen. Der internationale Stand der Technik muss zumindest erreicht werden. Der Stand der Technik in der Forschungseinrichtung muss übertroffen werden. Die geplante Maßnahme darf ohne die Förderung nicht oder nur mit deutlichem Zeitverzug möglich sein. Geplante Vorhaben der Vorlaufforschung müssen einem hohen wissenschaftlichen Anspruch genügen. Die angestrebten Forschungsergebnisse müssen attraktive Innovationspotenziale und breite Applikationsmöglichkeiten für die mittelständische Wirtschaft versprechen. Die Forschungs- und Entwicklungsergebnisse müssen in diskriminierungsfreier Weise zur Verfügung gestellt werden. Marktorientierte Forschungs- und Entwicklungsvorhaben müssen neue Erzeugnisse und Verfahren anstreben, die technisch und wirtschaftlich machbar erscheinen, deutliche Marktchancen haben und eine zügige Markteinführung erwarten lassen. Die Forschungseinrichtung muss über die grundlegende materiell-technische Ausstattung sowie ausreichendes qualifiziertes wissenschaftlich-technisches Personal zur Durchführung von Forschungsvorhaben verfügen und wirtschaftlich gefestigt sein. Bei Kooperation mehrerer Forschungseinrichtungen müssen Sie eine Kooperationsvereinbarung vorlegen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.