Förderung der Infrastruktur an Berufsbildungsstätten der überbetrieblichen Aus- und Weiterbildung
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Investitionen in eine überbetriebliche Bildungsstätte (ÜBS) der beruflichen Aus- und Weiterbildung sowie in die Weiterentwicklung dieser Einrichtung zu einem Kompetenzzentrum von überregionaler Bedeutung planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind Träger von Bildungsstätten, die überbetriebliche Aus- und Weiterbildung durchführen, sowie Landesinnungsverbände und Fachverbände, die für ihre Mitglieder überbetriebliche Berufsbildung durchführen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen einen festgelegten Eigenanteil an der Finanzierung leisten. Ihre Maßnahmen müssen durch die zuständige Handwerkskammer beziehungsweise Industrie- und Handelskammer sowie durch die kofinanzierende(n) Bundesstelle(n) (Bundesinstitut für Berufsbildung und/oder Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) befürwortet werden. Das Gesamtinvestitionsvolumen Ihres Vorhabens muss mindestens EUR 50.000 betragen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.