Förderung der Heilberufe (RL Heilberufe)
Land
Sachsen · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Maßnahmen planen, um die medizinische und pflegerische Versorgung zu verbessern und so die Qualität des Gesundheitswesens zu erhöhen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Antragsberechtigung richtet sich nach dem Förderbereich und dem jeweiligen Vorhaben: Fachärztliche Weiterbildung: Antragsberechtigt sind private, freigemeinnützige und öffentliche Krankenhäuser sowie die Landkreise und kreisfreie Städte, die als Weiterbildungsstätte nach der Weiterbildungsordnung der Sächsischen Landesärztekammer mit einem Weiterbildungsbefugten zugelassen sind. Weiterbildungsverbünde: Antragsberechtigt sind die Sächsische Landesärztekammer, natürliche und juristische Personen als Träger oder Verwalter von regionalen Weiterbildungsverbünden sowie Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts. Hebammen: Antragsberechtigt sind Vereine und Verbände der Hebammen, die landesweit tätig sind, Ausbildende sowie freiberufliche Hebammen und solche, die eine Freiberuflichkeit anstreben. Modellvorhaben: Antragsberechtigt sind natürliche und juristische Personen. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihr Vorhaben im Freistaat Sachsen durchführen. In den verschiedenen Förderbereichen müssen Sie jeweils spezifische Voraussetzungen erfüllen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.