Fördermelder

Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern und der Vereinbarkeit von Erwerbs- und Privatleben

Land

Mecklenburg-Vorpommern · LandesförderungArbeitZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Mecklenburg-Vorpommern Maßnahmen umsetzen, die der Gleichstellung von Männern und Frauen auf dem Arbeitsmarkt dienen oder der Vereinbarkeit von Familie und Beruf, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen fachlich geeignet sein und über einschlägige Projekterfahrung und Genderkompetenz verfügen. Ihre Maßnahme wird besonders dann gefördert, wenn Sie sie mit einem Netzwerk oder in Kooperation mit anderen Akteurinnen und Akteuren entwickeln und umsetzen. Sie müssen Ihre Maßnahmen grundsätzlich in Mecklenburg-Vorpommern umsetzen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.