Fördermelder

Förderung der Forschung (FTI-Thüringen FORSCHUNG)

Land

Thüringen · LandesförderungForschung Innovation ThemenoffenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Thüringer Hochschule oder Forschungseinrichtung ein Forschungsvorhaben planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen und Forschungseinrichtungen mit Sitz in Thüringen, die hauptsächlich vom Freistaat oder gemeinsam durch Bund und Länder grundfinanziert werden. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihr Forschungsvorhaben genügt den allgemein anerkannten Maßstäben wissenschaftlicher Qualität. Von Ihren Ergebnissen ist zu erwarten, dass sie über den international bekannten Erkenntnisstand hinausgehen. Sie stellen die Gesamtfinanzierung des Vorhabens sicher. Ihre Forschungseinrichtung ist im Projekt nicht wirtschaftlich tätig. Die Einnahmen aus der Veräußerung geistiger Eigentumsrechte aus dem Projekt investieren Sie wieder in nicht wirtschaftliche Tätigkeiten. Um anteilig mit EFRE -Mitteln gefördert werden zu können, muss Ihr Vorhaben einem der 5 Spezialisierungsfelder der Regionalen Innovationsstrategie für intelligente Spezialisierung und wirtschaftlichen Wandel in Thüringen (RIS Thüringen) zugeordnet werden können.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.