Fördermelder

Förderung der Forschung, Entwicklung und Innovation (FEI)

Land

Bremen · LandesförderungProduzierendes GewerbeDarlehen

Worum es geht

Wenn Ihr kleines oder mittleres Unternehmen oder Ihr Forschungsverbund innovative Projekte, Produkte oder Dienstleistungen plant und dafür in Forschungen, Studien, Beratungen oder Ähnliches investieren möchte, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen ein Darlehen bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind insbesondere kleine und mittlere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft gemäß KMU -Definition der EU mit Sitz oder Betriebsstätte im Land Bremen. Im Rahmen von FuE -Verbundprojekten sind auch bremische Forschungseinrichtungen antragsberechtigt. Von der Förderung ausgeschlossen sind FuE -Vorhaben, die dem öffentlichen Interesse entgegenstehen oder die bereits anderweitig bezuschusst werden, Projekte, die im Auftrag und auf Kosten anderer Unternehmen durchgeführt werden, Unternehmen in Schwierigkeiten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.