Förderung der Familienerholung in Familienferienstätten und von Angeboten der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden
Land
Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie als Familie mit geringem Einkommen einmal im Jahr einen gemeinsamen Urlaub verbringen oder Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden wahrnehmen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind für Familienurlaube: Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter, in begründeten Ausnahmefällen auch Großeltern (zum Beispiel bei Erkrankung der Eltern), für Angebote der Eltern- und Familienbildung an Wochenenden: Eltern, Elternteile, Pflegeeltern, alleinerziehende Mütter und Väter, werdende Mütter und Väter. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Hauptwohnsitz in Bayern haben. Das Nettoeinkommen Ihrer Familie darf im Kalenderjahr bestimmte Einkommensgrenzen nicht überschreiten. Ihr Aufenthalt müssen in einer anerkannten Familienferienstätte erfolgen. Ihr Familienurlaub muss mindestens 6 Verpflegungstage umfassen. Sie bekommen die Förderung für höchstens 14 Verpflegungstage. Sie können die Förderung für einen Familienurlaub pro Jahr bekommen. Angebote der Eltern- und Familienbildung am Wochenende müssen Schwierigkeiten in den verschiedenen Phasen der Partnerschaft, Ehe und Familie vorbeugen zur Verbesserung der Beziehungen und der Kommunikation zwischen Paaren sowie Eltern und ihren Kindern beitragen sowie als Wochenendseminar von Freitag bis Sonntag mit wenigstens 13 Unterrichtseinheiten (jeweils 45 Minuten) durchgeführt werden. Sie bekommen die Förderung für Ihren Familienurlaub nur dann, wenn Ihr Antrag vor Ihrer Buchung der Familienferienstätte beim ZBFS eingeht und der Antragseingang vom ZBFS bestätigt wird.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.