Fördermelder

Förderung der Familienerholung

Land

Rheinland-Pfalz · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie über ein geringes Einkommen verfügen und mit Ihrer Familie einen familiengerechten Urlaub zu tragbaren Preisen verbringen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Familien mit Hauptwohnsitz in Rheinland-Pfalz und mit mindestens einem Kind, für das sie Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Einhaltung der Einkommensgrenzen nachweisen. Die Einrichtungen ? Familienferienstätten, Jugendherbergen oder Winzer- und Bauernhöfe ? bieten nach ihrer örtlichen Lage, ihrer räumlichen Ausstattung und den vorhandenen Freizeitangeboten gute Möglichkeiten für familiengerechten Urlaub. Die Einrichtungen gewährleisten eine ausreichende Verpflegung zu familiengerechten Preisen mit mindestens einer Hauptmahlzeit täglich. Ihr Ferienaufenthalt umfasst einen Zeitraum von mindestens 5 und höchstens 21 Tagen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.