Fördermelder

Förderung der Erziehungsberatungsstellen

Land

Bayern · LandesförderungGesundheit SozialesZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in Ihrer Erziehungsberatungsstelle Fachkräfte für die Beratung von Eltern, Kindern, Jugendlichen und Familien beschäftigen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss bekommen.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind die Träger der Erziehungsberatungsstellen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie müssen in Ihrer Erziehungsberatungsstelle folgende Aufgaben wahrnehmen: Beratung von Kindern und Jugendlichen, Förderung der Erziehung in der Familie, Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung, Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts, Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen, Erziehungsberatung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche. Ihre Erziehungsberatungsstelle müssen Sie mit Fachkräften verschiedener Disziplinen besetzen, die ein psychologisches/psychotherapeutisches Universitätsstudium oder sozialpädagogisches Hochschulstudium mit Abschluss Master oder Bachelor (vormals Diplom) absolviert haben, oder mit andere Fachkräften sozialwissenschaftlicher, pädagogischer oder medizinischer Studienrichtungen sowie mit Abschluss Heilpädagogik besetzen, sofern sie durch ihre Qualifikation das fachliche Profil der Beratungsstelle stärken, sowie mit mindestens 3 Fachpersonalstellen und einer im Umfang angemessenen Teamassistenz besetzen. Sie nehmen ? soweit möglich ? Finanzierungsbeteiligungen Dritter in Anspruch und erbringen angemessene Eigenleistungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.