Fördermelder

Förderung der Errichtung von Landstromanlagen in gewerblichen Häfen

Land

Schleswig-Holstein · LandesförderungDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in den Neu- oder Ausbau einer Landstromanlage in einem gewerblichen Hafen in Schleswig-Holstein investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Gemeinden und Gemeindeverbände sowie juristische Personen mit Gewinnerzielungsabsicht, sofern sie nachweislich und überwiegend im öffentlichen Auftrag handeln und eventuelle Gewinne aus der Investition für Zwecke mit verkehrs- und umweltpolitischen Zielen einsetzen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Landstromanlage muss Strom aus erneuerbaren Energien liefern, soweit dies rechtlich und technisch möglich ist, die geltenden gesetzlichen und technischen Standards erfüllen, insbesondere der gewerblichen Schifffahrt dienen, unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant sein, eine belastbare Prognose auf ein ausreichend hohes Nutzungspotenzial haben sowie dauerhaft und wirtschaftlich betrieben und unterhalten werden. Die Dauer der Zweckbindung der Mittel beträgt 15 Jahre. Sie müssen die messbare Verringerung von Emissionen der Schiffsmaschinen (Monitoringdaten zu Kohlenstoffdioxid, Schwefeloxide, Stickoxide und Feinstaub) während der Liegezeiten im Hafen darstellen. Sie dürfen mit den Maßnahmen erst nach Erteilung des Zuwendungsbescheides beginnen. Nicht gefördert werden Ihre Verwaltungskosten (ausgenommen erforderliche Planungsleistungen Dritter außerhalb der öffentlichen Verwaltung), Kosten, die nicht ausschließlich der Landstromanlage zurechenbar sind, wie Grunderwerb einschließlich Nebenkosten, Ihre Eigenleistungen, Beiträge und Gebühren, Bauleitplanung, Finanzierungskosten, Abnahmen, Ihre Kosten für die Durchführung von reinen Machbarkeitsstudien und Potenzialanalysen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.