Fördermelder

Förderung der Energieeffizienz und Nutzung erneuerbarer Energien in den Kommunen (Kommunalrichtlinie (Energie))

Land

Hessen · LandesförderungEnergieeffizienz Erneuerbare EnergienZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie kommunale Nichtwohngebäude und Verwaltungsgebäude energetisch modernisieren wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Städte und Gemeinden, Landkreise, deren Zusammenschlüsse sowie kommunale Zweckverbände (kommunale Gebietskörperschaften) in Hessen. Diese können die Mittel an nichtkommunale Träger weiterleiten (das können zum Beispiel freie Träger einer Kindertagesstätte sein oder auch private und kommunale Unternehmen), wenn deren Maßnahmen an die Stelle von kommunalen Vorhaben treten. Die Förderung ist an bestimme Bedingungen geknüpft: Sie müssen die Finanzierung der Maßnahme insgesamt sichern und die Grundsätze der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit beachten. Wenn Sie Vorhaben zur energetischen Modernisierung durchführen, müssen Ihre zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens EUR 25.000 betragen, bei Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie bei innovativen Energietechnologien mindestens EUR 12.500. Planen Sie Neubauten oder Erweiterungsvorhaben, müssen Sie insgesamt mindestens EUR 500.000 investieren. Sie müssen die Vergabebestimmungen und Zweckbindungsfristen einhalten. Zusätzlich gelten für jeden Förderbereich besondere Voraussetzungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.