Fördermelder

Förderung der Einheiten des Katastrophenschutzes im Land Sachsen-Anhalt (Zuwendungsrichtlinie Katastrophenschutz ? ZuwendR KatS)

Land

Sachsen-Anhalt · LandesförderungInfrastrukturZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie in die Ausstattung von Einheiten des Katastrophenschutzes investieren, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind im Katastrophenschutz mitwirkende private Organisationen, Landkreise und kreisfreie Städte in Sachsen-Anhalt als Träger der Katastrophenschutzeinheiten. Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Wenn es sich um die Beschaffung von gebrauchten Fahrzeugen oder Booten handelt, müssen diese in einem technisch mängelfreien Zustand und nicht älter als 5 Jahre sein. Die geförderten Fahrzeuge oder Boote (dazu gehören auch Beladung und Ausstattung) müssen vor der Auslieferung oder Indienststellung geprüft und abgenommen werden, normalerweise durch das Institut für Brand- und Katastrophenschutz Heyrothsberge. Die Zuwendung muss im Einzelfall mindestens EUR 5.000 betragen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.