Fördermelder

Förderung der Durchführung von Berufsbildungs- und Informationsmaßnahmen im Agrarsektor

Land

Hamburg · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als Bildungsanbieter in Hamburg Menschen beruflich weiterbilden, die in der Landwirtschaft tätig sind, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind Sie als anerkannter Bildungsanbieter. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Ihre Maßnahmen müssen sich an Personen richten, die im Agrarsektor für Kleinstunternehmen sowie kleine und mittlere Unternehmen tätig sind. Mindestens 8 Teilnehmende müssen eine Betriebsstätte, einen Arbeits- oder Ausbildungsplatz in Hamburg haben oder Flächen in Hamburg bewirtschaften, die Maßnahme mit einer qualifizierten Teilnahmebescheinigung oder einem Zertifikat abschließen, einen ausgefüllten Bewertungsbogen abgeben. Ihre Veranstaltung muss allen Personen offenstehen, die in Hamburg im Agrarsektor tätig sind. Sie müssen eine ordnungsgemäße Geschäftsführung und die bestimmungsgemäße Verwendung sicherstellen. Ausgeschlossen sind Teilnehmende aus Unternehmen in Schwierigkeiten, Unternehmen, die einer Beihilfe-Rückforderung der Europäischen Kommission nicht nachgekommen sind.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.