Fördermelder

Förderung der Durchführung von Asylverfahrensberatung (AVB) und Rechtsberatung für vulnerable Antragstellende (RB)

Bundesweit · BundesweitDienstleistungenZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie als gemeinnützige Organisation, Verein, gGmbH oder vergleichbare Organisationen eine Asylverfahrensberatung und/oder eine besondere Rechtsberatung für vulnerable Antragsstellende durchführen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind juristische Personen, die gemeinnützige Zwecke im Sinne von § 52 Abgabenordnung ( AO ) in der jeweils geltenden Fassung verfolgen und deren Gemeinnützigkeit von der Finanzverwaltung festgestellt worden ist, sowie Religionsgemeinschaften mit öffentlich-rechtlichem Körperschaftsstatus. Über Ausnahmen hiervon entscheidet die Bewilligungsbehörde. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Sie verfolgen gemeinnützige Zwecke und gewährleisten die zweckentsprechende und wirtschaftliche Verwendung der Fördermittel. Sie verfügen idealerweise über langjährige praktische Erfahrungen im Bereich der Beratung von Asylsuchenden. Sie setzen fachlich und persönlich besonders qualifiziertes hauptamtliches Personal ein. Sie besitzen die Bereitschaft zur Zusammenarbeit mit dem Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und ggf. weiteren Trägern der Asylverfahrensberatung. Sie ermöglichen eine projektbezogene Erfolgskontrolle durch die Erhebung und Auswertung von Daten aus den Beratungen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.