Förderung der Dorfentwicklung
Land
Hessen · LandesförderungDienstleistungenZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Vorhaben zur zukunftsfähigen Entwicklung von Kommunen im ländlichen Raum umsetzen wollen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Mitteln aus dem Förderprogramm ist die Aufnahme der Kommune in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Hessen auf Grundlage eines kommunalen Entwicklungskonzeptes. Die Anforderungen an die Bewerbung als Förderschwerpunkt ergeben sich aus den Informationen für das jeweilige Aufnahmejahr. Gefördert wird in Orten bis zu 10.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, sofern diese nicht der Städtebauförderung zugeordnet sind. Für die Förderung eines Dorfentwicklungsvorhabens sind im Einzelnen antragsberechtigt: Öffentliche kommunale Träger Öffentlich nicht kommunale Träger (zum Beispiel Kirchen) Natürliche Personen Juristische Personen Personengemeinschaften des privaten Rechts Anerkannte Kommunen für die Laufzeit 2025 bis 2031 sind: Gemeinde Grasellenbach mit den Ortsteilen Litzelbach, Scharbach, Tromm, Wahlen ? Landkreis Bergstraße Stadt Hünfeld mit den Ortsteilen Mackenzell, Großenbach, Michelsrombach, Rückers, Roßbach ? Landkreis Fulda Gemeinde Wildeck (gesamtkommunal) ? Landkreis Hersfeld-Rotenburg Stadt Oestrich-Winkel (Ortsteil Hallgarten) ? Landkreis Rheingau-Taunus Stadt Volkmarsen (gesamtkommunal) ? Landkreis Waldeck-Frankenberg Stadt Waldkappel (gesamtkommunal) ? Landkreis Werra-Meissner
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.