Fördermelder

Förderung der Binnenfischerei und der Aquakultur

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungLand Forst FischwirtschaftZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Verbesserung der Nachhaltigkeit in der Fischerei planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss oder eine Ausgleichszahlung erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind je nach Vorhaben Fischereiunternehmen und Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich, Aquakulturunternehmen und deren Zusammenschlüsse sowie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich, Verarbeitungsunternehmen und Vermarktungsunternehmen sowie Neueinsteigerinnen und Neueinsteiger in diesem Bereich, das für Fischerei und Aquakultur zuständige Landesamt, Hochschulen und gemeinnützige wissenschaftliche oder technische Einrichtungen, sonstige Körperschaften des öffentlichen Rechts (wie Fischereigenossenschaften) ? ohne Gemeinden, Kreise und Wasserverbände ? sowie eingetragene Fischereiverbände und die Stiftung Wasserlauf NRW . Die Förderung ist an bestimmte Bedingungen geknüpft: Sie müssen Ihren Sitz in Nordrhein-Westfalen haben, bei nachhaltigen Aquakulturtätigkeiten sowie der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen ist es ausreichend, wenn Ihre Anlage in Nordrhein-Westfalen liegt. Bei Förderung nachhaltiger Aquakulturtätigkeiten müssen die Unternehmerin oder der Unternehmer oder eine Angestellte oder ein Angestellter einen Abschluss als Fischwirtin oder Fischwirt (für die Algenproduktion als Landwirtin oder Landwirt, Fischwirtin oder Fischwirt) oder einen vergleichbaren Abschluss nachweisen, einschlägige berufliche Erfahrungen oder die Teilnahme an Qualifizierungsmaßnahmen gelten auch als Qualifikationsnachweis. Als Neueinsteigerin und Neueinsteiger müssen Sie für alle Maßnahmen, außer Qualifikationsmaßnahmen oder Unterstützung der Betriebsgründung, ergänzende Unterlagen vorlegen, mit denen die Bewilligungsbehörde die Machbarkeit und die Marktchancen ableiten kann. Setzen Sie Maßnahmen im Bereich der nachhaltigen Aquakultur um, müssen die angestrebten Resultate den Zielen des aktuellen nationalen Strategieplans Aquakultur der Bundesrepublik Deutschland entsprechen. Forschungsmaßnahmen müssen von oder in Zusammenarbeit mit einer anerkannten wissenschaftlichen oder technischen Einrichtung (wie das für Fischerei und Aquakultur zuständige Landesamt, Universitäten oder Fachhochschulen) durchgeführt werden, dabei ist eine Abstimmung mit dem für Fischerei und Aquakultur zuständigen Landesamt notwendig. Bei Maßnahmen zur Förderung der Berufsausbilddung müssen Sie nachweisen, dass die Ausbildungsstätte und das Ausbildungspersonal für die Berufsausbildung geeignet sind. Für den Bootsmotorentausch beachten Sie bitte bestimmte technische Voraussetzungen. Für Bauten und bauliche Anlagen müssen Sie eine Zweckbindungsfrist von 12 Jahren, für Maschinen, technische Einrichtungen und Geräte von 5 Jahren einhalten.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.