Fördermelder

Förderung der Bildung für nachhaltige Entwicklung (BNE) in Umweltbildungseinrichtungen

Land

Nordrhein-Westfalen · LandesförderungUmwelt NaturschutzZuschuss

Worum es geht

Wenn Sie Maßnahmen zur Sicherung und Weiterentwicklung einer Netzstruktur an Umweltbildungszentren planen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.

Angaben des Fördergebers (Auszug)

Antragsberechtigt sind im Rahmen der Förderung von Netzstruktur BNE-/Umweltbildungseinrichtungen, die Träger einer Umweltbildungseinrichtung mit Sitz in Nordrhein-Westfalen sind, dabei vor allem: gemeinnützig tätige, juristische Personen des Privatrechts wie Vereine und Verbände sowie Stiftungen oder Gesellschaften, Kirchen, Gemeinden und Gemeindeverbände oder andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, im Rahmen der sonstigen Projektförderung juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts, soweit sie als Umweltbildungsanbieter tätig sind und gemeinnützige Zwecke verfolgen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Im Rahmen der Förderung der Netzstruktur BNE-/Umweltbildungseinrichtungen müssen Sie auf allen als verbindlich beschriebenen Handlungsfeldern aktiv werden. Dabei sind der Umfang und die Intensität der Maßnahmen je nach Größe und Reichweite Ihrer Einrichtung unterschiedlich. Sie müssen bei der sonstigen Projektförderung mit Ihrer Maßnahme an die jeweils aktuelle ?Landesstrategie Bildung für nachhaltige Entwicklung? anknüpfen und zur Umsetzung der darin formulierten Zielsetzungen beitragen.

Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.