Förderung der Berufsvorbereitung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen der Jugendberufshilfe
Land
Hamburg · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Hamburg als Bildungsträger Jugendliche und junge Erwachsene mit vielfachen Förderbedarfen bei der Berufsorientierung und -vorbereitung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung der Berufsvorbereitung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen der Jugendberufshilfe ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als Bildungsträger. Die Teilnehmenden müssen ihren Erstwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Hamburg haben, bei der Arbeits- und Berufsorientierung zu Beginn der Maßnahme normalerweise zwischen 16 und unter 25 Jahre alt sein, mindestens 10 Jahre die Schule besucht haben. Der oder die Jugendliche darf maximal über einen Hauptschulabschluss verfügen oder muss den Förderkriterien der Jugendberufshilfe gemäß § 13 Sozialgesetzbuch (SGB) VIII entsprechen.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.