Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen des Hamburger Ausbildungsprogramms (HAP) und der Jugendberufshilfe (JBH)
Land
Hamburg · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie in Hamburg als Bildungsträger benachteiligte Jugendliche bei ihrer Ausbildung unterstützen, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Die Förderung der Berufsausbildung benachteiligter Jugendlicher im Rahmen des Hamburger Ausbildungsprogramms (HAP) und der Jugendberufshilfe (JBH) ist an folgende Bedingungen geknüpft: Antragsberechtigt sind Sie als Bildungsträger. Sie müssen die Ausbildungsmaßnahme in einem anerkannten Ausbildungsberuf durchführen. Die Teilnehmenden müssen ihren Erstwohnsitz seit mindestens 1 Jahr in Hamburg haben, bei Ausbildungsbeginn normalerweise zwischen 16 und 24 Jahre alt sein, mindestens 10 Jahre die Schule besucht haben, grundsätzlich ausbildungsfähig sein, sich intensiv, aber vergeblich um Ausbildungsplätze bemüht haben ? auch mithilfe der Jugendberufsagentur Hamburg. Es muss zu erwarten sein, dass die Teilnehmenden ohne Ihre Unterstützung keinen Ausbildungsplatz auf dem ersten Ausbildungsmarkt finden oder die Ausbildung nicht erfolgreich beenden. Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie für das Ausbildungsverhältnis bereits aus anderen öffentlichen Mitteln eine Förderung erhalten.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.