Förderung der Ausbildung für die Familienpflege
Land
Nordrhein-Westfalen · LandesförderungAus WeiterbildungZuschuss
Worum es geht
Wenn Sie Ausbildungsplätze in der Familienpflege anbieten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss erhalten.
Angaben des Fördergebers (Auszug)
Antragsberechtigt sind die Träger von staatlich anerkannten Fachseminaren für Familienpflege mit Sitz in Nordrhein-Westfalen. Die Förderung ist an folgende Bedingungen geknüpft: Die Zahl der Auszubildenden beträgt maximal 28 pro Kurs, es können maximal 25 Schülerinnen und Schüler pro Kurs gefördert werden. Die Auszubildenden leisten ihre praktische Ausbildung bei einer Einrichtung in Nordrhein-Westfalen ab. Sie erheben weder ein ergänzendes Schulgeld, noch wird die Ausbildung aufgrund anderer Bestimmungen gefördert.
Wörtliche bzw. zusammengefasste Wiedergabe der amtlichen Angaben. Verbindlich ist allein die offizielle Programmseite.